Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Anwendungshinweis zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge über Leistungen zwischen der HIDDEN Awareness UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend HIDDEN Awareness) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen als Auftraggeber. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.
  2. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HIDDEN Awareness. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als die HIDDEN Awareness ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  3. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Textform. Individuelle Vertragsabreden bleiben hiervon unberührt.
  4. Die HIDDEN Awareness erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen der Unternehmensberatung, Schulungs- sowie Awarenessmaßnahmen, insbesondere der spielerischen Vermittlung von Lerninhalten mittels sogenannter Serious Games.
  5. Art und Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Projektverträgen, deren Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen der HIDDEN Awareness.

 

II. Vertragsbestandteile/Vertragsänderungen

  1. Grundlage der Beauftragung der HIDDEN Awareness ist der mit dem Auftraggeber geschlossene Vertrag.
  2. Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages und seiner Bestandteile bedürfen der Textform. Individuelle Vertragsabreden bleiben hiervon unberührt. Sollten durch derartige Änderungen oder Ergänzungen Mehrkosten entstehen, hat der Auftraggeber diese zu tragen.
  3. In Fällen höherer Gewalt ist die HIDDEN Awareness berechtigt, das beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung unter Hinzurechnung einer angemessenen Anlaufzeit nach Wegfall dieses Ereignisses fertigzustellen. Schadensersatzansprüche bestehen gegenüber der HIDDEN Awareness nicht.

 

III. Kein Widerrufsrecht

  1. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher findet auf Verträge nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Anwendung, da diese ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten.

 

IV. Vergütung und Preisgestaltung

  1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung mit Erbringung der vereinbarten Leistung fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Geltendmachung der Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
  2. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die sich daraus ergebenden zu zahlenden Beträge sind Nettobeträge. Hinzuzurechnen ist die gesetzlich gültige Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung.
  3. Die HIDDEN Awareness ist berechtigt, Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
  4. Die HIDDEN Awareness wird bevollmächtigt, Fremdleistungen, welche zur Auftragserfüllung notwendig sind, in Auftrag zu geben. Die daraus entstehenden Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die HIDDEN Awareness koordiniert die Produktionsabwicklung und kontrolliert die Leistungen der in diesem Rahmen beauftragten Subunternehmer und sonstigen Dienstleister.
  5. Für die Produktionsüberwachung gemäß Ziffer IV.4 erhebt die HIDDEN Awareness ein Honorar in Höhe von 15 Prozent auf den Nettowert der Rechnungen der in Auftrag gegebenen Leistungen.
  6. Die HIDDEN Awareness ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen ab einem voraussichtlichen Wert von 2.000 Euro sofort fällige Vorauszahlungen bis zur Höhe des Brutto-Auftragswerts zu verlangen.
  7. Die Leistungen werden nach den aktuellen Stundensätzen kalkuliert und vergütet und werden, sofern nicht anders vereinbart, vor Ort in Braunschweig während der Normalarbeitszeit der HIDDEN Awareness erbracht. Hiervon ausgenommen sind Buchungen des Escape Game Trucks „The Honeypot“, der ISA Arena sowie beauftragte Subunternehmer und sonstige Dienstleister gemäß Ziffern IV.4 und IV.5.
  8. Mehraufwand, der auf Anordnungen des Auftraggebers beruht, ist gesondert zu vergüten. Die Vergütungsregelung ist vor Ausführung zu vereinbaren.
    • Die Normalarbeitszeit ist von Mo – Fr 08:00 – 18:00 Uhr.
    • Bei Überschreitung der Normalarbeitszeit gelten folgende Überstundenregelungen:
      • Überstunden 1:
        50 Prozent Zuschlag
        Mo – Fr: 06:00 – 08:00 Uhr und 18:00 – 20:00 Uhr
        Sa: 06:00 – 18:00 Uhr
      • Überstunden 2:
        100 Prozent Zuschlag
        Mo – Fr: 20:00 – 06:00 Uhr
        Sa: 18:00 – 06:00 Uhr
        sowie Sonn- und Feiertage
  1. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

V. Reise-, Übernachtungs-, Spesenkosten

  1. An-/Abfahrten in der Region Braunschweig (Umkreis von 50 km) sind in den Gesamtkosten inkludiert.
  2. Die Reisekosten werden grundsätzlich ab Braunschweig, Bruchtorwall 6, in Höhe von 0,60 Euro pro Kilometer für die Hin- und Rückfahrt berechnet. Im Falle des Escape Game Trucks „The Honeypot“ werden, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, 1,55 Euro pro Kilometer für die einfache Wegstrecke berechnet. Bei aufeinanderfolgenden Veranstaltungen an mehreren Standorten werden die jeweiligen Fahrt- und Reisekosten zwischen diesen zusätzlich berechnet.
  3. Reisezeiten von Mitarbeitern der HIDDEN Awareness gelten als Arbeitszeit sowie auch die Fahrtzeiten zwischen den Betriebsstätten der HIDDEN Awareness und des Auftraggebers. Reisezeiten werden zu 50 Prozent in Höhe des vereinbarten Stundensatzes in Rechnung gestellt. Die Stundensatzberechnungsgrundlage bei einer etwaigen An- und/oder Abreise am Wochenende erfolgt auf Basis der Normalarbeitszeit.
  4. Die Übernachtungskosten werden mit einer Pauschale von 109 Euro netto pro Person und Nacht, in Metropolen von 128 Euro, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz von 175 Euro berechnet. Bei kurzfristigen Buchungen (bis zu vierzehn Tage im Voraus) richtet sich der Preis nach dem bei Beauftragung zur Verfügung stehenden Angebot.
  5. Etwaige Auslagen und sonstige Spesen (Parkgebühren, Tickets von öffentlichen Verkehrsmitteln, etc.) werden bei Projektarbeit 1:1 in Rechnung gestellt. Ausnahme bei Buchungen des Escape Game Truck "The Honeypot" und/oder der ISA Arena – hier sind sie in der Kalkulation enthalten.

 

VI. Stornierung/Rücktritt

  1. Tritt der Kunde von einem Auftrag vor Beginn des Projektes zurück, sind die bis dahin erbrachten Leistungen vom Auftraggeber nach den ortsüblichen Preisen zu vergüten. Dies schließt bereits verauslagte Kosten für Übernachtungen mit ein, sofern diese nicht mehr kostenlos stornierbar sind.
  2. Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Event-Leistung im Bereich IS Awareness („The Honeypot“, „ISA Arena“) den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Rücktrittserklärung bedarf der Textform.
  3. Im Falle eines Rücktritts fallen folgende Stornokosten an:
    • Erfolgt der Rücktritt mehr als 28 Kalendertage vor Beginn der Event-Leistung, fallen keine Stornokosten an.
    • Erfolgt der Rücktritt 15 bis 28 Kalendertage vor Beginn der Event-Leistung, sind 50 Prozent der vereinbarten Vergütung für die Event-Leistung als Stornokosten zu zahlen.
    • Erfolgt der Rücktritt 14 Kalendertage oder weniger vor Beginn der Event-Leistung, ist die vereinbarte Vergütung für die Event-Leistung in voller Höhe zu zahlen.

      Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der HIDDEN Awareness kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Gegebenenfalls besteht im Einzelfall die Möglichkeit, dass eine Verschiebung der Event-Leistung und damit eine Vertragsänderung statt eines Rücktritts vorgenommen werden kann.

 

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die HIDDEN Awareness behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen oder übertragenen Nutzungsrechten sowie Layout etc. bis zur vollständigen Bezahlung vor.
  2. An Entwürfen, Leistungen u. ä. räumt die HIDDEN Awareness Nutzungsrechte ein, Eigentumsrechte werden jedoch nicht übertragen. Originale sind innerhalb von vier Wochen nach Auftragsbeendigung an die HIDDEN Awareness zurückzugeben.
  3. Dateien, Quelldateien, Layouts u. ä., die mittels elektronischer Datenverarbeitung erstellt wurden, sind nicht an den Auftraggeber herauszugeben. Ist eine Herausgabe gewünscht, so ist hierüber eine besondere Vereinbarung und Vergütung zu treffen. Hat die HIDDEN Awareness derartige Daten zur Verfügung gestellt, so dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der HIDDEN Awareness geändert werden.

 

VIII. Fristen

  1. Fertigstellungs- bzw. Lieferfristen sind zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren. Lieferfristen und Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn der Auftraggeber seiner etwaigen Mitwirkungspflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist und diese Termine von der HIDDEN Awareness schriftlich bestätigt worden sind.
  2. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten (z. B. zur Verfügung stellen, Freigabeerklärungen, Erstellung von Leistungskatalogen etc.) nicht nach, ist eine fristgerechte Termineinhaltung nicht gewährleistet. Dadurch entstandene Verzögerungen gehen zulasten des Auftraggebers.
  3. Gerät die HIDDEN Awareness mit den von ihr zu erbringenden Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Der Ersatz des Verzugsschadens ist auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) beschränkt. Die Haftungsregelung gemäß Ziffer IX.3 bleibt unberührt.

 

IX. Gewährleistung und Haftung

  1. Der Auftraggeber stellt der HIDDEN Awareness alle für die Durchführung des Auftrags benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung und sichert zu, dass diese vollständig sind.
  2. Die von der HIDDEN Awareness vorgeschlagenen Gestaltungen sind nicht auf Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften überprüft worden. Namen, Logos oder Slogans können durch nationale oder internationale Markenrechte geschützt sein. Werbeaussagen können gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Eine rechtliche Prüfung durch die HIDDEN Awareness hat nicht stattgefunden und muss durch den Auftraggeber erfolgen. Die HIDDEN Awareness übernimmt keine Haftung für die von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bilder, Daten o. ä.
  3. Die HIDDEN Awareness haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die HIDDEN Awareness nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
  4. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der erbrachten Dienstleistungen sowie der zur Korrektur übersandten Materialien zu prüfen. Die Gefahr geht mit Freigabe der Entwürfe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst im Fertigungsvorgang entstanden sind oder anerkannt werden konnten. Die gleichen Bedingungen gelten für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
  5. Bei berechtigten Beanstandungen ist die HIDDEN Awareness nach ihrer Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzleistung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie unzumutbar verzögert oder verweigert, ist der Auftraggeber berechtigt, die Vergütung zu mindern oder, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziffer IX.3. Ist nur ein abgrenzbarer Teil der Leistung mangelhaft, bleiben die übrigen Leistungsteile hiervon unberührt, soweit diese für den Auftraggeber weiterhin sinnvoll nutzbar sind.
  6. Weicht das beschaffte oder eingesetzte Material in seiner Beschaffenheit von der vertraglichen Vereinbarung ab, haftet die HIDDEN Awareness nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. Die HIDDEN Awareness ist berechtigt, eigene Ansprüche gegen Zulieferer an den Auftraggeber abzutreten. Die HIDDEN Awareness haftet jedoch dann, soweit Ansprüche gegen die Zulieferer durch eigenes Verschulden nicht bestehen oder nicht durchgesetzt werden können.
  7. Die HIDDEN Awareness ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen geeignete Subunternehmer und sonstige Dienstleister einzusetzen. Für deren Verschulden haftet die HIDDEN Awareness nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit es sich um Erfüllungsgehilfen handelt. Im Übrigen gilt die Haftungsregelung gemäß Ziffer IX.3.
  8. Der Auftraggeber trägt das Risiko für das Versenden von Leistungen, Produkten und Vorlagen sowohl der HIDDEN Awareness als auch deren Subunternehmer wie Werbemittelhersteller und Druckereien sowie sonstige Dienstleister. Der Auftraggeber trägt das Risiko, sobald die Übergabe der Sendung an die den Transport ausführende Person stattgefunden hat. Dieses gilt auch für Teillieferungen oder Rücksendungen. Eine Geltendmachung möglicher Transportschäden kann nur bei dem beauftragten Transportunternehmen wie Post, Bahn, Spediteur etc. gemacht werden.
  9. Die durch den Versand aus IX.8 entstehenden Kosten sind durch den Auftraggeber zu tragen und werden gemäß IV.5 in Rechnung gestellt.
  10. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm genehmigten Materialien/Leistungen die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Für die von ihm freigegebenen Materialien/Leistungen entfällt jegliche Haftung der HIDDEN Awareness, soweit der betreffende Fehler bei ordnungsgemäßer Prüfung durch den Auftraggeber erkennbar war. Die Haftungsregelung gemäß Ziffer IX.3 bleibt unberührt.

 

X. Geheimhaltung/Verschwiegenheit

  1. Die HIDDEN Awareness verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die vom Auftraggeber als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und nicht weiter zu geben.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenfalls, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der HIDDEN Awareness, insbesondere die während der Auftragsabwicklung zur Kenntnis gebrachten Ideen, Projekte etc. weder zu nutzen, aufzuzeichnen oder weiter zu geben.
  3. Personenbezogene Daten werden im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), verarbeitet. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der HIDDEN Awareness.

 

XI.Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Die im Rahmen des Vertrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
  2. Die HIDDEN Awareness räumt dem Auftraggeber bei vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung für die vertraglich vereinbarte Dauer und den vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von ihr im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten ein.
  3. Die HIDDEN Awareness überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache, nationale Nutzungsrecht für das jeweilige im Auftrag definierte Medium übertragen. Die HIDDEN Awareness ist berechtigt, Arbeitsergebnisse – auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht dem Auftraggeber eingeräumt wurde – im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
  4. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen der HIDDEN Awareness sowie dem Auftraggeber.
  5. Die Leistungen der HIDDEN Awareness dürfen vom Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Nachahmungen des gesamten Werkes oder eines Teiles hiervon sind unzulässig. Verstößt der Auftraggeber hiergegen, steht der HIDDEN Awareness ein zusätzliches Honorar in der dreifachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorares zu. Will der Auftraggeber die eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte übertragen, so ist hierzu die Zustimmung der HIDDEN Awareness erforderlich. Die Übertragung an Dritte ist honorarpflichtig. Auf Verlangen ist der HIDDEN Awareness Auskunft über den Umfang der Nutzung zu erteilen.

 

XII.Schlussbestimmungen

  1. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten insoweit, als die HIDDEN Awareness ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  2. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der HIDDEN Awareness.

 

Stand 09/2026