Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Anwendungshinweis zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen der HIDDEN Awareness UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend HIDDEN Awareness) und dem Auftraggeber ausschließlich. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.
  2. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HIDDEN Awareness. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als die HIDDEN Awareness ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  3. Alle Vereinbarungen zwischen der HIDDEN Awareness und dem Auftraggeber, insbesondere Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  4. Die HIDDEN Awareness erbringt Dienstleistungen aus den
    Bereichen Consulting, Kommunikation und Werbung sowie Awarenessmassnahmen.
  5. Art und Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Projektverträgen, deren Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen der HIDDEN Awareness.

II. Vertragsbestandteile/Vertragsänderungen

  1. Grundlage der Beauftragung der HIDDEN Awareness ist der mit dem Auftraggeber geschlossene Vertrag.
  2. Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages und seiner Bestandteile bedürfen zwingend der Schriftform. Sollten durch derartige Änderungen oder Ergänzungen Mehrkosten entstehen, hat der Auftraggeber diese zu tragen.
  3. In Fällen höherer Gewalt ist die HIDDEN Awareness berechtigt, das beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung unter Hinzurechnung einer angemessenen Anlaufzeit nach Wegfall dieses Ereignisses fertigzustellen. Schadensersatzansprüche
    bestehen gegenüber der HIDDEN Awareness nicht.

III. Hinweise zum Widerrufsrecht - Widerrufsbelehrung

  1. Widerrufsbelehrung

    Widerrufsrecht
    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe vonGründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

    HIDDEN Awareness UG (haftungsbeschränkt)
    Bruchtorwall 6
    38100 Braunschweig
    E-Mail: info(at)hidden-awareness.de

    mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs
    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

IV. Vergütung und Preisgestaltung

  1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Wird die Zahlungsfrist überschritten, so kann die HIDDEN Awareness Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank geltend machen, sofern nicht von ihr ein höherer Schaden nachgewiesen wird.
  2. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die sich daraus ergebenden zu zahlenden Beträge sind Nettobeträge. Hinzuzurechnen ist die gesetzlich gültige Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung.
  3. Die HIDDEN Awareness ist berechtigt, Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
  4. Die HIDDEN Awareness wird bevollmächtigt, Fremdleistungen, welche zur Auftragserfüllung notwendig sind, in Auftrag zu geben. Die daraus entstehenden Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die HIDDEN Awareness koordiniert die Produktionsabwicklung und kontrolliert die Leistungen der in diesem Rahmen beauftragten Subunternehmer und sonstigen Dienstleistern.
  5. Für die Produktionsüberwachung gemäß Ziffer IV.5 erhebt die HIDDEN Awareness ein Honorar in Höhe von 15 Prozent auf den Nettowert der Rechnungen der in Auftrag gegebenen Leistungen.
  6. Die HIDDEN Awareness ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen ab einem voraussichtlichen Wert von 2.000 Euro sofort fällige Vorauszahlungen bis zur Höhe des Brutto-Auftragswerts zu verlangen.
  7. Die Leistungen werden nach den aktuellen Stundensätzen kalkuliert und vergütet und werden sofern nicht anders vereinbart (Ausnahme Buchungen des Escape Game Trucks "The Honeypot", der ISA Arena und bei beauftragten Subunternehmer und sonstigen Dienstleistern gemäß IV.5) vor Ort in Braunschweig während der Normalarbeitszeit der HIDDEN Awareness erbracht.
  8. Mehraufwand, der auf Anordnungen des Auftraggebers beruht, ist gesondert zu vergüten. Die Vergütungsregelung ist vor Ausführung zu vereinbaren:
    • Die Normalarbeitszeit ist von Mo – Fr 08:00 – 17:00 Uhr.
    • Bei Überschreitung der Normalarbeitszeit gelten folgende Überstundenregelungen:
    - Überstunden 1:
      50 Prozent Zuschlag
      Mo – Fr: 18:00 – 20:00 Uhr, 06:00 – 08:00 Uhr
      Sa: 08:00 – 18:00 Uhr
    - Überstunden 2:
      100 Prozent Zuschlag
      Mo – Fr: 20:00 – 06:00 Uhr
      Sa: 18:00 – 06:00 Uhr
      sowie Sonn- und Feiertage
  9. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

V. Reise-, Übernachtungs-, Spesenkosten

  1. An-/Abfahrten in der Region Braunschweig (Umkreis von 50 km) sind in den Gesamtkosten inkludiert.
  2. Die Reisekosten werden initial von Braunschweig, Bruchtorwall 6 in Höhe von 0,60 Euro pro Kilometer berechnet. Im Falle des Escape Game Trucks "The Honeypot" werden 1,20 Euro pro Kilometer für die einfache Wegstrecke berechnet. Bei aufeinanderfolgenden Veranstaltungen verteilt über mehrere Standorte, werden die jeweiligen Fahrt- und Reisekosten zwischen diesen hinzugerechnet.
  3. Reisezeiten von Mitarbeitern der Hidden Awareness gelten als Arbeitszeit sowie auch die Fahrtzeiten zwischen den Betriebsstätten der Hidden Awareness und des Auftraggebers. Reisezeiten werden zu 50 Prozent in Höhe des vereinbarten Stundensatzes in Rechnung gestellt. Die Stundensatzberechnungsgrundlage bei einer etwaigen An- und/oder Abreise am Wochenende erfolgt auf Basis der Normalarbeitszeit.
  4. Die Übernachtungskosten werden mit einer Pauschale von 90 Euro netto pro Person und Nacht berechnet. Bei kurzfristigen Buchungen (bis zu sieben Tage im Voraus) richtet sich der Preis nach dem bei Beauftragung zur Verfügung stehenden Angebot.
  5. Etwaige Auslagen und sonstige Spesen (Parkgebühren, Tickets von öffentlichen Verkehrsmitteln, etc.) werden 1:1 in Rechnung gestellt.

VI. Stornierung/Rücktritt

  1. Tritt der Kunde von einem Auftrag vor Beginn des Projektes zurück, sind die bis dahin erbrachten Leistungen vom Auftraggeber nach den ortsüblichen Preisen zu vergüten. Dies schließt bereits verauslagte Kosten für Übernachtungen mit ein, sofern diese nicht mehr kostenlos stornierbar sind.
  2. Der Kunde kann jederzeit den Rücktritt von der Buchung einer Event-Leistung im Bereich IS Awareness („The Honeypot“, „IS Arena“) erklären. Ein etwaiges Widerrufsrecht (Ziff. III) bleibt davon unberührt. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.
  3. Im Falle eines Rücktritts fallen Stornokosten an:
    • Erfolgt der Rücktritt mehr als vier Wochen vor der Event-Leistung, fallen keine Stornokosten an.
    • Erfolgt der Rücktritt weniger als vier Wochen, aber länger als 14 Wochentage vor Eventbeginn, sind 50 Prozent der Kosten als Stornokosten vom Kunden zu zahlen.
    • Erfolgt der Rücktritt 14 Tage oder kürzer vor Eventbeginn, so ist das volle Entgelt vom Kunden zu zahlen.
  4. Gegebenenfalls besteht im Einzelfall die Möglichkeit, dass eine Verschiebung der Event-Leistung und damit eine Vertragsänderung statt eines Rücktritts vorgenommen werden kann.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die HIDDEN Awareness behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen oder übertragenen Nutzungsrechten sowie Layout etc. bis zur vollständigen Bezahlung vor.
  2. An Entwürfen, Leistungen u. ä. räumt die HIDDEN Awareness Nutzungsrechte ein, Eigentumsrechte werden jedoch nicht übertragen. Originale sind innerhalb von vier Wochen nach Auftragsbeendigung an die HIDDEN Awareness zurückzugeben.
  3. Dateien, Quelldateien, Layouts u. ä., die mittels elektronischer Datenverarbeitung erstellt wurden, sind nicht an den Auftraggeber herauszugeben. Ist eine Herausgabe gewünscht, so ist hierüber eine besondere Vereinbarung und Vergütung zu treffen. Hat die HIDDEN Awareness derartige Daten zur Verfügung gestellt, so dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der HIDDEN Awareness geändert werden.

VIII. Fristen

  1. Fertigstellungs- bzw. Lieferfristen sind zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren. Lieferfristen und Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn der Auftraggeber seiner etwaigen Mitwirkungspflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist und diese Termine von der HIDDEN Awareness schriftlich bestätigt worden sind.
  2.  Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten (z. B. zur Verfügung stellen, Freigabeerklärungen, Erstellung von Leistungskatalogen etc.) nicht nach, ist eine fristgerechte Termineinhaltung nicht gewährleistet. Dadurch entstandene Verzögerungen gehen zulasten des Auftraggebers.
  3. Gerät die HIDDEN Awareness mit den von ihr zu erbringenden Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Der Ersatz des Verzugsschadens ist auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) beschränkt.

IX. Gewährleistung und Haftung

  1.  Der Auftraggeber stellt der HIDDEN Awareness alle für die Durchführung des Auftrags benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung und sichert zu, dass diese vollständig sind.
  2. Die von der HIDDEN Awareness vorgeschlagenen Gestaltungen sind nicht auf Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften überprüft worden. Namen, Logos oder Slogans können durch nationale oder internationale Markenrechte geschützt sein. Werbeaussagen können gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Eine rechtliche Prüfung durch die HIDDEN Awareness hat nicht stattgefunden und muss durch den Auftraggeber erfolgen. Die HIDDEN Awareness übernimmt keine Haftung für die von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bilder, Daten o. ä.
  3. Die HIDDEN Awareness haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der HIDDEN Awareness wird auf die Höhe des erteilten Auftragswertes beschränkt.
  4. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der erbrachten Dienstleistungen sowie der zur Korrektur übersandten Materialien zu prüfen. Die Gefahr geht mit Freigabe der Entwürfe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst im Fertigungsvorgang entstanden sind oder anerkannt werden konnten. Die gleichen Bedingungen gelten für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
  5. Bei berechtigten Beanstandungen ist die HIDDEN Awareness nach ihrer Wahl – unter Ausschluss anderer Ansprüche – zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis ausschließlich zur Höhe des Auftragswertes. Dies gilt dann nicht, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder der HIDDEN Awareness oder ihrem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Das Gleiche gilt im Falle einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wird die Nachbesserung/Ersatzlieferung verzögert, unterlassen oder misslingt, ist der Auftraggeber berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Ist nur ein Teil der Leistung mangelhaft, berechtigt dies den Auftraggeber nicht die gesamte Leistung zu beanstanden, es sei denn, dass die Teilleistung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
  6. Weicht das beschaffte oder eingesetzte Material in seiner Beschaffenheit von der vertraglichen Vereinbarung ab, haftet die HIDDEN Awareness nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. Die HIDDEN Awareness ist berechtigt, eigene Ansprüche gegen Zulieferer an den Auftraggeber abzutreten. Die HIDDEN Awareness haftet jedoch dann, soweit Ansprüche gegen die Zulieferer durch eigenes Verschulden nicht bestehen oder nicht durchgesetzt werden können.
  7. Gibt die HIDDEN Awareness notwendige Fremdleistungen in Auftrag, so sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen der HIDDEN Awareness. Eine Haftung für Leistung und Arbeitsergebnisse für die beauftragten Fremdleistungen wird ausgeschlossen, soweit dies den gesetzlichen Vorschriften nicht entgegensteht.
  8. Der Auftraggeber trägt das Risiko für das Versenden von Leistungen, Produkten und Vorlagen sowohl der HIDDEN Awareness als auch deren Subunternehmer wie Werbemittelhersteller und Druckereien sowie sonstige Dienstleister. Der Auftraggeber trägt das Risiko, sobald die Übergabe der Sendung an die den Transport ausführende Person stattgefunden hat. Dieses gilt auch für Teillieferungen oder Rücksendungen. Eine Geltendmachung möglicher Transportschäden kann nur bei dem beauftragten Transportunternehmen wie Post, Bahn, Spediteur etc. gemacht werden.
  9. Die durch den Versand aus IX.8 entstehenden Kosten sind durch den Auftraggeber zu tragen und werden gemäß IV.5 in Rechnung gestellt.
  10. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm genehmigten Materialien/Leistungen die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Für die von ihm freigegebenen Materialien/Leistungen entfällt jegliche Haftung der HIDDEN Awareness.

X. Geheimhaltung/Verschwiegenheit

  1. Die HIDDEN Awareness verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die vom Auftraggeber als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und nicht weiter zu geben.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenfalls, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der HIDDEN Awareness, insbesondere die während der Auftragsabwicklung zur Kenntnis gebrachten Ideen, Projekte etc. weder zu nutzen, aufzuzeichnen oder weiter zu geben.
  3. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet und gespeichert werden, soweit dies im Rahmen der Durchführung des Vertrages zweckmäßig erscheint.

XI. Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Die im Rahmen des Vertrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
  2. Die HIDDEN Awareness räumt dem Auftraggeber bei vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung für die vertraglich vereinbarte Dauer und den vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von ihr im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten ein.
  3. Die HIDDEN Awareness überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache, nationale Nutzungsrecht für das jeweilige im Auftrag definierte Medium übertragen. Die HIDDEN Awareness ist berechtigt, Arbeitsergebnisse – auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht dem Auftraggeber eingeräumt wurde – im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
  4. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen der HIDDEN Awareness sowie dem Auftraggeber.
  5. Die Leistungen der HIDDEN Awareness dürfen vom Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Nachahmungen des gesamten Werkes oder eines Teiles hiervon sind unzulässig. Verstößt der Auftraggeber hiergegen, steht der HIDDEN Awareness ein zusätzliches Honorar in der dreifachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorares zu. Will der Auftraggeber die eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte übertragen, so ist hierzu die Zustimmung der HIDDEN Awareness erforderlich. Die Übertragung an Dritte ist honorarpflichtig. Auf Verlangen ist der HIDDEN Awareness Auskunft über den Umfang der Nutzung zu erteilen.

XII. Schlussbestimmungen

  1. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten insoweit, als die HIDDEN Awareness ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  2. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der HIDDEN Awareness.
Stand: 08/2022